Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit

Die Arbeit in der Natur und der Landwirtschaft kann Gefahren für unsere Mitarbeiter mit sich bringen, natürlich genau so wie auch der Büroalltag gesundheitliche Folgen haben kann. Dies schließt z.B. den Umgang mit Maschinen, Geräten und Tieren in Landwirtschaft sowie mit gesundheitsschädlichen Reinigungsmitteln in den Gebäuden ein. Ebenso können giftige Pflanzen und Zecken während der Umweltbildung für Mitarbeiter wie auch für Seminarteilnehmer gefährlich sein. Gleichzeitig steht die Heinz Sielmann Stiftung derzeit auch vor der Herausforderung eines hohen Krankenstands. Mit geeigneten Maßnahmen stellen wir uns dieser Herausforderung, so dass wir weiterhin Fortschritte bei diesem Thema machen werden. 

Für die Planung und Implementierung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der Arbeitssicherheitsausschuss zuständig, welcher aus einer externen Sicherheitsfachkraft, dem Betriebsarzt (extern), dem Sicherheitsbeauftragten (intern), dem Vorstand und dem Betriebsrat zusammengesetzt ist.

Alle Mitarbeiter werden in die betreffenden Gefahrenpotenziale eingewiesen, erhalten eine Belehrung und werden entsprechend mit Schutzausrüstung ausgestattet. Regelmäßig wird die Einhaltung der Betriebsanweisungen  kontrolliert. Weiterhin bieten wir betriebsärztliche Untersuchungen zur frühen Feststellung gesundheitlicher Probleme am Arbeitsplatz an. In unseren Büros arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Arbeitsbedingungen wie z.B. an den PC-Arbeitsplätzen. Neben der regelmäßigen Weiterbildung unseres Sicherheitsbeauftragten werden Mitarbeiter für spezielle Aufgabenbereiche im Rahmen von VBG Seminaren für ihre Bereiche geschult.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement beinhaltet Angebote wie z.B. Augenuntersuchungen, Grippeschutzimpfungen in der Stiftung und die Bereitstellung von ergometrisch individuell angefertigten Bürostühlen in Bedarfsfällen. Außerdem existiert ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement nach Langzeiterkrankungen.

Das Ziel der Stiftung ist die Senkung der Anzahl von Kurz- wie auch Langzeiterkrankungen gegenüber den Jahren 2013 und 2014; dies schließt natürlich auch die Vermeidung von Arbeitsunfällen ein, was wir in 2015 erreichen konnten. Im Berichtszeitraum hat ein Bereichsleiter eine Überlastungsanzeige aufgrund zu hoher Arbeitsbelastung eingereicht. Hier wird in 2016 eine weitere Personalstelle für Entlastung sorgen, weil die Begründung nachvollziehbar war. 

Die Stiftung arbeitet aktuell an der Implementierung eines funktionsfähigen und nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, welches auch den Bereich der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit einbezieht. 2015 haben wir anhand einer anonymisierten Mitarbeiterbefragung eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Der Abschluss dieser Gefährdungsbeurteilung erfolgt über ein moderiertes Verfahren in 2016. Anschließend wollen Betriebsrat und Vorstand eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement einvernehmlich vereinbaren, welche in den Betriebsstätten umgesetzt wird.

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