Verantwortungsvolle und transparente Führung

Die Geschäfte der Heinz Sielmann Stiftung werden durch den geschäftsführenden Stiftungsvorstand, der durch den Stiftungsrat ernannt wird, geführt. Der Stiftungsrat beaufsichtigt den Vorstand und genehmigt den Haushalt und den Jahresabschluss. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Die Zuständigkeiten von Vorstand und Stiftungsrat sind in der Satzung der Heinz Sielmanns Stiftung ausführlich geregelt und nachzulesen. Weiterhin dient eine Geschäftsordnung zwischen Stiftungsrat und Vorstand der weiteren Konkretisierung laufender Prozesse und Geschäfte. Die Satzung , die Geschäftsordnung, die Richtlinien und Ordnungen der Stiftung sind online auf der Website der Stiftung als Download verfügbar.  

Die Stiftung ist in vier Bereiche gegliedert: 

Marketing, Kommunikation und Fundraising

Verwaltung 

Leitung Gut Herbigshagen und Umweltbildung 

Naturschutz 

 

Jeder Bereich wird von einem Bereichsleiter geführt, welcher für die folgenden Funktionen innerhalb seines Bereiches fachlich und mit Budgetverantwortung zeichnet.  

2015 wurden neben der Vorstandstätigkeit auch die Bereiche Verwaltung und Naturschutz in Personalunion durch den Vorstand geführt. Marketing, Kommunikation und Fundraising; Leitung Gut Herbigshagen und Umweltbildung durch nachgeordnete Mitarbeiter als Bereichsleiter.

Die Arbeit des Vorstands und des Stiftungsrats wird neben der Satzung von den  vier Zielen für den Naturschutz , dem Leitbild der Heinz Sielmann Stiftung  und der Naturschutzstrategie  der Stiftung sowie den Leitbildern der Naturlandschaften und Biotopverbünde geleitet. Weitere Leitlinien für uns sind die Transparenzrichtlinie und Spendencharta  sowie die Compliance-Richtlinie. Die Transparenzrichtlinie und Spendencharta basieren auf den Empfehlungen der Deutschen Corporate Governance Kommission , des Deutschen Fundraising-Verbandes und des Bundeverbandes Deutscher Stiftungen. Auf dieser Grundlage erfolgt unser ethisches und verantwortliches Handeln, insbesondere der faire und transparente Umgang mit Spendern und Spenden sowie die Anerkennung der gesetzlich geregelten Rechte. Sie regelt auch die Transparenz der Rechnungslegung, d.h., dass alle Spender Anspruch auf Einsicht in die Satzung und in den aktuellen Tätigkeits- und Finanzbericht der Stiftung haben.

Die Heinz Sielmann Stiftung hat sich der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen, um zu mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor beizutragen. In der Selbstverpflichtungserklärung zur Initiative machen wir u.a. Angaben zu Steuerbegünstigungen, Personalstruktur, Mittelherkunft und -verwendung, verweisen auf unsere Satzung und erläutern unsere Bilanz. Die Selbstverpflichtungserklärung ist online einsehbar.

Neben der festen Vergütung erhält der Vorstand maximal zwei Monatsgehälter leistungsbezogene Boni im Jahr, die sich auf den erfolgreichen und testierten Jahresabschluss beziehen. Einstellungsprämien oder Abschlussvergütungen werden nicht gezahlt. Der Vorstand hat, ebenso wie die anderen Mitarbeiter der Stiftung, die Möglichkeit an der betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen. Zusätzlich zahlt die Stiftung für den Vorstand ein Monatsgehalt in die Altersversorgung ein. Das mittlere Niveau der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten beträgt ca. ein Drittel der Jahresgesamtvergütung des Vorstands. Der höchstbezahlte Mitarbeiter nach dem Vorstand verdient etwa das Zweifache des mittleren Niveaus der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten.

Compliance und Anti-Korruption

Compliance-Beauftragter der Stiftung ist der Vorstand, der dafür verantwortlich ist, dass die Richtlinien eingehalten werden und der für diesen Zweck speziell geschult und durch den TÜV Rheinland zertifiziert ist. Meldungen über Verstöße gegen die Satzung oder gegen eine der Richtlinien können über einen Ombudsmann, ein Online-Kontaktformular, das Kundentelefon oder den Betriebsrat eingereicht werden. In den Geschäftsjahren 2014 und 2015 wurden dem Vorstand keine Verstöße gegen die Richtlinien gemeldet. Allerdings hat die Prüfstelle Bioland die Stiftung 2015 wegen des fehlenden Auslaufs für zwei Mastschweine abgemahnt; bei der TÜV-Abnahme der Tankstelle und dem Öltanklager beim Kaufgegenstand Naturerlebniszentrum in der Döberitzer Heide wurden technische Mängel festgestellt. Eine Mängelrüge gab es auch vom Brandschutz für die festgestellten Mängel im vorbeugenden Brandschutz auf Gut Herbigshagen, die aber anschließend sofort behoben wurden. 

Korruptionsrisiko besteht aus unserer Sicht lediglich bei der Vergabe von Aufträgen im regionalen Umfeld. Um das Risiko zu minimieren, sind mindestens drei Angebote einzuholen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Interessenskonflikte bestehen aktuell nicht. Um Interessenskonflikte zu vermeiden gibt es ein ausgeprägtes Berichtswesen, Stichproben sowie das Vier-Augen-Prinzip in der Buchhaltung und bei der Auftragsvergabe. Eine Beschaffungsrichtlinie und eine Zeichnungsrichtlinie setzen die Maßstäbe.

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